Unterkunftsordnung

Blockhütte Slunný vrch

Unterkunftsbedingungen / Unterkunftsordnung

I. Einleitung

1. Der Vermieter ist der Besitzer von den Immobilien: Das Gebäude- Bau für Erholung Registriernummer 1105/10, Katastergebiet Český Jiřetín, Bezirk Most (weiter nur „die Hütten“)
2. Es handelt sich um drei Blockhütten, gebaut im Jahre 2019 in der Gemeinde Český Jiřetín in dem Teil Horní Ves, in der Höhe von 750 Metern über dem Meeresspiegel.

Familien – Blockhütte ( 4 Personen)
Die Kapazität ist 4 Liegen in zwei Schlafzimmern (2+2), ein Kinderbett, eine Dusche und eine Toilette im Erdgeschoss und eine Toilette im ersten Stock.
Im Erdgeschoss befindet sich ein Flur, von dem Flur geht man ins Badezimmer und in die Küche mit dem Wohnzimmer. Auf dem Boden gibt es Steinfliesen mit der Bodenheizung und Birkenholzboden. In der Küche findet man Induktionsplatte, Heissluftbackofen, Toaster, Kontaktgrill und Kaffeemaschine für Espresso. Die Kapazität ist 4 Liegen in zwei Schlafzimmern (2+2), ein Kinderbett, eine Dusche und eine Toilette im Erdgeschoss und eine Toilette im ersten Stock.

Große Blockhütte (9 Personen)
Im Erdgeschoss befindet sich vollausgestattete Küche, Badezimmer, Zimmer mit Kachelkamin, großer Esstisch und Ecksitzgarnitur. Im ersten Stock gibt es drei Schlafzimmer (2+3+4 Personen), und ein Toilette . Die Hütte wird von dem Kachelkamin und der Bodenheizung beheizt.

Kleine Blockhütte (6 Personen)
Im Erdgeschoss befindet sich ein Flur, ein Badezimmer, vollausgestattete Küche (Spülmaschine, Mikrowelle, Induktionsplatte, Heissluftbackofen, Kühlschrank mit dem Gefrierschrank). Im Zimmer gibt es einen Esstisch, Holzkamin und Ecksitzgarnitur. Im Dachgeschoss sind zwei Schlafzimmer (2+4 Personen) und eine Toilette .

In jeder Hütte befindet sich auch ein Kinderbett. Die Hütten werden von dem Holzkamin, der Bodenheizung beheizt und im ersten Stock befinden sich die elektrischen Heizkörper.
Parken kann man kostenlos an der Hütte. Im Winter empfehlen wir für die letzten 2 Kilometer die Schneeketten zu benutzen.

II. Bezahlung der Miete

Der Gast bezahlt dem Betreiber die Vorauszahlung in der Höhe von 50% bei der Reservierung, nach der Bezahlung ist die Reservierung gültig und bestätig. Spätestens eine Woche vor dem Aufenthalt muss man die restlichen 50% bezahlen.
Die Zahlung per Überweisung auf das Konto IBAN CZ8855000000000027096452, Petr Jüngling, Cyrila Boudy 280, 274 01 Slaný , wandelbares Symbol ist der Anfang ihres Aufenthalts, z.B. 15082019. Bar kann man nicht bezahlen.

Sie müssen auch die umkehrbare Kaution in der Höhe von 3000 Kronen (CZK) für Famielien-Blockhütte und kleine Hütte und 5000 Kronen (CZK) für Große Blockhütte. Von dieser Kaution wird der Energieverbrauch (5 Kronen (CZK)/kWh über Limit) und das Rekreationsgebühr abgerechnet.

Bei der Nichteinhaltung der Zahlungsfrist hat der Betreiber das Recht von der Bestellung abzutreten.

Der Rücktritt von dem Vertrag
Innerhalb 30 Tagen vor der geplanten Ankunft bezahlt man 25% des Preises
Weniger als 29 Tagen vor der geplanten Ankunft bezahlt man 50% des Preises

III. Unterkunftszeit

1. Wenn es nicht anders mit dem Betreiber abgestimmt ist, gilt Nächstes
– Wochenaufenthalt beginnt am Samstag und endet am Samstag
– Wochenendeaufentahlt beginnt am Freitag und Endet am Sonntag
– andere Möglichkeiten nach der Abstimmung

2. Wenn es nicht anders mit dem Betreiber abgestimmt ist, ist das Gebäude zur Verfügung:
– ab 14:00 Uhr am ersten Tag, de Gast soll an dem Tag mit dem Betreiber (Telefonnummer: +420 777 332 040) die ungefähre Ankunft besprechen.
– bis 10:00 Uhr am letzen Tag

IV. Rechte und Verpflichtungen des Gastes

1. Der Gast ist verpflichtet die Hütte so benutzen, damit sie nicht beschädigt wird, vor allem die Hausschuhe zu benutzen. Der Gast soll die Hütte putzen und Zufahrtsweg instand halten.

2. In der Hütte können nur die Personen sein, die in dem Gastbuch eingeschrieben sind.

3. Der Gast is verpflichtet, die Hütte am Aufenthaltsende dem Betreiber übergeben und das in dem selben Zustand, das heisst geputzt und vorbereitet für andere Gäste, die Asche muss hinausgetragen werden und Kamin muss mit der dafür bestimmten Lösung geputzt werden.
Das Saubermachen ist nicht im Preis und die Gäste müssen es machen. Sonst bezahlt der Gast 1000 Kronen( CZK).

4. Der Gast ist für das Benehmen von allen Leuten in der Hütte verantwortlich, wenn auch sein Besuch einen Schaden verursacht, ist der Gast dafür verantwortlich. Aus den Sicherheitsgründen sollen die Kinder nicht alleine in der Hütte oder in der unmittelbaren Umgebung bleiben.

5. Der Gast soll darauf achten, dass in der Hütte keine Schaden erstehen und soll sie vorbeugen. Im Fall der Schadenentstehung muss der Gast den Betreiber gleich informieren (Telefonnummer: +420 777 332 040) und tun, alles was er kann, damit der Schaden so klein wie möglich wird. Wenn der Schaden nicht von der Seite des Gastes verursacht wurde, werden alle Ausgaben für die Bekämpfung der Schaden ersetzen.

6. Im Rahmen der Vorbeugung
Der Gast
– soll sich rücksichtsvoll in der Hütte und in ihrer Umgebung benehmen und in der Hütte nur die Hausschuhe benutzen
– muss nur mit dem Holz heizen – es ist verboten den Hausabfall zu brennen.
– soll bei der Manipulation mit dem Feuer vorsichtig sein, nicht den Feuer ohne Aufsicht lassen – die Manipulation mit dem Feuer ist für die Personen unter 18 Jahre verboten
– muss die Asche von dem Kamin nur in das Blechfass mit dem Deckel herausnehmen. Das Blechfass muss immer geschlossen werden und die Asche darf nicht schwelen.
– muss den Abfall regelmässig herausnehmen
– darf keine Änderungen in der Hütte machen, die Möbel umbauen oder sie von der Hütte hinausnehmen
– darf nicht eigene Hausgeräte benutzen, ohne es dem Betreiber zu sagen oder trotz seinem Verbot
– darf nicht Waffen, Munition und explosive Stoffe tragen bzw. auf eine andere Weise aufbewahren, die deren sofortige Verwendung ermöglichen
– darf nicht Betäubungs- und andere Rauschmittel oder Gifte halten, produzieren oder aufbewahren, falls es sich um keine Arzneimittel handelt, die dem Gast vom Arzt verschrieben wurde
– wenn der Gast durch sein Benehmen einen Schaden an dem Eigentum von dem Betreiber verursacht, trägt der Gast alle Kosten für den entstandenen Schaden und auch für den entgangenen Gewinn.
– muss das Rauchverbot einhalten
– muss das Heizregime von den Kachelkamin einhalten, das heisst heizen maximal 2-4 Stunden (Wintersaison) und eine Pause von 8-17 Stunden machen
– soll den dauerhaften Feuer behalten, der Kamin darf nicht teeren und man darf nichts auf den Kamin legen ( es droht Beschädigung oder Brand)

7. Der Gast darf nicht die Hütte weiter vermieten, wenn er nicht die schriftliche Zustimmung von dem Betreiber hat.

8. Der Gast ist verpflichtet bei der Übernähme der Hütte sich vertraut zu machen, wo der Wasserverschluss, der Elektrizitätsschalter und das Feuerlöschgerät sind.

V. Rechte und Verpflichtungen des Gastgebers

1. Der Betreiber übergibt dem Gast die vermietete Objekt ordnungsgemäß und pünktlich und auch mit Bettwäschen.

2. Der Betreiber kann die Hütte wegen der Kontrolle ihres Zustands betreten. Er muss den Gast darüber voraus informieren.

3. Der Betreiber ist nicht verantwortlich für die Sachen, die der Gast in die Hütte gebracht hat.

4. Der Betreibet hat das Recht, den Aufenthalt zu beenden, wenn:
– in der Hütte mehr Personen untergebracht sind als die Kapazität ist oder als gemeldet wurde.
– sich die Personenanzahl während des Aufenthalts erhöht (ohne dem Betreiber Bescheid geben)
– das Rauchverbot und offenes Feuerverbot gebrochen werden
– der Kunde nicht gleich den Schaden, Störung oder Beschädigung der Hütte meldet
– der Kunde unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist.

VI. Die Kaution

Der Gast soll Ordnung und Sauberkeit in allen Räumen und auch in der Umgebung behalten und die Hütte indem selben Zustand, in dem er sie übernommen hat, übergeben. Wenn es nicht passiert, hat der Betreiber das Recht angemessenen Abzug von der Kaution zu machen.

Während des Aufenthalts es ist nötig den Schutz der Hütteneinrichtung gegen Beschädigung. Vor allem die Betten und Sitzgarnitur gegen mechanische Beschädigung schützen, die von Springen oder Verschmutzung von den Kindern verursacht werden.

Ohne ausdrückliche Zustimmung von den Betreiber dürfen keine Änderungen in der Objekt gemacht werden. (Möbel umbauen usw.) Wenn der Gast durch sein Benehmen einen Schaden an dem Eigentum von dem Betreiber verursacht, trägt der Gast alle Kosten für den entstandenen Schaden und auch für den entgangenen Gewinn. Bei der Eintragung in das Gästebuch soll der Gast den Personalausweis vorlegen. Der Betreiber kann die Hütte wegen der Kontrolle ihres Zustands betreten.

Wenn die Gäste unter 30 Jahre sind ist die Höhe der Kaution 10000 Kronen (CZK) – die Kaution wird bis 3 Tage nach der Aufenthaltsbeendigung überwiesen, wenn keine Schaden gefunden werden.

VII. Die Versicherung von dem Aufenthalt

Der Aufenthalt ist auf eigene Verantwortung. Wir sind nicht für Unfälle, Beschädigung des Vermögens (Haftpflicht für selbst verursachten Schaden an dem Eigentum und Gesundheit einer anderen Person), Entwendung vom Gepäck während des Aufenthalts und auch für den Schaden, der durch die Naturelemente (Schnee, Frost, Eis, Wasser, Wind usw.) oder durch die Katastrophen verursacht wird und für den damithängenden Schaden verantwortlich.
Wir empfehlen Ihnen eine Reiseversicherung abzuschließen.

VII. Allgemeine Bestimmungen

1. Der Betreiber informiert den Gast über diese Bedingungen bei der Bestätigung der Reservierung, am spätestes bei der Aufforderung von der Vorauszahlung.

2. Mit der Vorauszahlung stimmt der Gast diesen Bedingungen zu.

3. Diese Bedingungen sind seit 1.6.2019 gültig.

Reservierung

Finden sie, ob die Blockhütte frei ist, sie können die Blockhütte reservieren oder den Besitzer fragen.

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